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   OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13   

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https://dejure.org/2013,50623
OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13 (https://dejure.org/2013,50623)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.07.2013 - NC 2 B 266/13 (https://dejure.org/2013,50623)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - NC 2 B 266/13 (https://dejure.org/2013,50623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    DAVOHS § 8; KapVO
    Krankenversorgungsabzug, Deputatsermäßigungen Dekan, Studiendekan, Prodekan, Prüfungsausschussvorsitzender, Curricularnormwert, Anrechnungsfaktor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 14.10.2009 - NC 2 B 357/09

    Tiermedizin Leipzig; Sommersemester 2009; 4. Fachsemester

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Der erkennende Senat hat zuletzt in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2009 - NC 2 B 357/09 - zu der Vorgängerbestimmung § 8 Abs. 1 und 2 DAVOHS (2003) ausgeführt: "Bei seiner Ermessensentscheidung muss das Rektoratskollegium zum einen den verfassungsrechtlich verankerten Zulassungsanspruch der Studienbewerber und zum anderen die Gründe, die für die Verminderung der Lehrverpflichtung des Stelleninhabers sprechen, aufgrund eines vollständig ermitteltem Sachverhalts und unter Berücksichtigung des den infrage stehenden Belangen zukommenden Gewichts abgewogen haben.

    Eine darüber hinaus beantragte Reduzierung wegen der Vorbereitung des Leipziger Tierärztekongresses (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 14. Oktober 2009 a. a. O.) blieb dagegen im Rektoratsbeschluss außer Betracht, der abweichend von der beantragten Reduzierung um 25 % lediglich eine Ermäßigung von 12,5 % gewährt.

    17 c) Auch gegen die Ermäßigung der Lehrverpflichtung des Studiendekans in Höhe von 25 % gemäß § 8 Abs. 2 DAVOHS (2011) bestehen keine Bedenken (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Oktober 2009 a. a. O.).

    Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, die Ermäßigungen seien durch § 8 Abs. 5 DAVOHS (2011) gerechtfertigt, und hierzu auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen (zuletzt Beschl. v. 14. Oktober 2009 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 4 S 1957/04

    Normenkontrollverfahren - zur Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Es überschneiden sich damit zwei grundrechtsrelevante Rechtskreise, nämlich die durch Dienstrecht und Wissenschaftsfreiheit bestimmte Rechtsposition des Lehrpersonals und die durch den verfassungsrechtlichen Zulassungsanspruch der Studienbewerber bestimmte Pflicht zur erschöpfenden Kapazitätsnutzung (vgl. VGH BW, Urt. v. 23. Mai 2006 - 4 S 1957/04 -, juris).

    Das Grundrecht gebietet (lediglich), die Lehrverpflichtung nicht so hoch anzusetzen, dass kein ausreichender zeitlicher Freiraum für die Forschung verbleibt (vgl. VGH BW, Urt. v. 23. Mai 2006 a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 13.07.2005 - NC 2 E 86/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    25 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 1, 2 GKG (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juli 2005, NVwZ-RR 2006, 219).
  • OVG Sachsen, 31.08.2009 - NC 2 B 407/08

    Tiermedizin Leipzig; Wintersemester 2008/2009; Stellenplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach es im Rahmen der Schwundberechnung ausschließlich auf den formalen Status, nicht aber auf das tatsächliche Studierverhalten ankommt (vgl. Beschl. v. 31. August 2009 - NC 2 B 407/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2012 - 2 NB 37/12

    Ordnungsgemäße Kapazitätsberechnung der Studienplätze für den Studiengang

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zwischenzeitlich revidiert worden ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 10. August 2012 - 2 NB 37/12 -, juris, Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Der Hinweis der Antragstellerin auf die Erhöhung der Lehrdeputate in anderen Bundesländern führt daher nicht weiter (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 12. August 2011 - 2 NB 439/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die in der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) vorgesehene Anzahl von acht LVS gegen Verfassungsrecht verstoßen könnte (vgl. zuletzt Beschl. v. 25. März 2013 - NC 2 B 3/12 -, juris, Rn. 11).
  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 7 CE 11.10645

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2011; Überbuchung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Derartige Überbuchungen, die sicherstellen sollen, dass kein Studienplatz unbesetzt bleibt, sind als "kapazitätsdeckend" anzuerkennen (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Januar 2013 - NC 2 B 347/11 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 4. August 2011 - 7 CE 11.10645 -, juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2012 - 13 C 74/11

    Anspruch auf eine weitergehende kapazitätsrechtliche Erhöhung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Der Senat vermag schließlich nicht zu erkennen, dass die von der Antragsgegnerin in diesem Rahmen vorgenommene Prognose rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwiderliefe (vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 15. Februar 2012 - 13 C 74/11 -, juris Rn. 8, wonach eine "vertretbare Prognose" ausreichend ist).
  • OVG Sachsen, 26.07.1999 - NC 2 S 44/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 266/13
    Die Verwaltungsgerichte haben zu überprüfen, ob eine planerische Abwägung stattgefunden hat, sie willkürfrei auf der Grundlage eines vollständig ermittelten Sachverhalts erfolgt ist und die Belange entsprechend dem Gewicht der grundrechtlich geschützten Sphären der Hochschule, der Lehrpersonen, Studenten und Hochschulbewerber in die Abwägung einbezogen wurden (vgl. Beschl. des Senats v. 26.7.1999 - NC 2 S 44/99 -, SächsVBl. 2000, 158 [160]).
  • OVG Sachsen, 22.01.2013 - NC 2 B 347/11

    Dekanatsbeschluss, Teilstudienplatz, Überbuchung

  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20

    Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Zuordnung einzelner Stellen zu

    Vielmehr kommt der Wissenschafts- und Hochschulverwaltung ein Organisationsermessen zu, welches sie berechtigt, die verfügbaren Stellen im Rahmen der haushaltsgesetzlichen Vorgaben so einzusetzen, wie es nach der konkreten personellen Situation jeweils möglich und nötig erscheint (OVG Sachsen, Beschluss vom 31.07.2013 - NC 2 B 266/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 15.05.2018 - 2 B 75/18

    Hochschulzulassung; Überbuchung; Überlast

    Diese von § 38 Abs. 8 SächsStudPlVergabeVO vorgesehene Praxis begegnet nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der erkennende Senat folgt, keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. März 2018 - OVG 5 NC 38.17 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 17. April 2014 - 7 CE 14.10046 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 28. Januar 2013 - 13 B 971/12 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 19. März 2018 - 2 NB 2/18 -, juris Rn. 6 ff.; Senatsbeschl. v. 31. Juli 2013 - NC 2 B 266/13 -, juris Rn. 5).
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